75 Jahre Grundgesetz - Ein Fest für die Demokratie

Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949 fand die Verkündung des Grundgesetzes in Bonn statt. Am kommenden Wochenende wird in Berlin und Bonn dazu jeweils ein Fest der Demokratie gefeiert.

 

So vieles, was für uns heute scheinbar selbstverständlich ist, verdanken wir dem Mut und der Besonnenheit der Mitglieder des Parlamentarischen Rates von damals. Unter dem Eindruck der Schrecken der vorangegangenen Kriegsjahre entwickelten sie ein Grundgesetz, welches in 146 Artikeln die Grundprinzipien unserer Staatsstruktur regelt, Grundrechte festlegt und Zuständigkeiten der Verfassungsorgane definiert. Bei der Wiedervereinigung beschlossen die Regierungen der damaligen DDR und der BRD den Beitritt der ostdeutschen Länder und damit auch den Eintritt in den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

 

Die Freiheit und Sicherheit, welche uns das Grundgesetz bieten, sind kostbare Güter, für deren Schutz wir alle einstehen müssen. Oder wie Altbundespräsident Joachim Gauck es auf dem Kongress „Demokratie unter Druck“ im November 2023 formulierte:

„Eine Demokratie braucht den selbstbewussten und verantwortungsbereiten Bürger, der den Raum, der ihm zur Gestaltung übereignet ist, auch gestalten will und zu gestalten weiß. Der Staat, die Demokratie sind WIR. Der Staat und die Demokratie können nur so funktionsfähig, effektiv, tolerant, lebens- und liebenswert sein, wie WIR sie gestalten.“ (Quelle: Homepage Joachim Gauck)

 

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen haben wir alle Gelegenheit, das Recht auf freie Wahlen wahrzunehmen. Vor mehr als dreißig Jahren sind genau dafür unzählige Menschen auf die Straßen gegangen. Lassen Sie sich die Möglichkeit nicht nehmen. Eine wehrhafte Demokratie entsteht da, wo WIR uns für sie einsetzen!