Umbenennung von Kunstwerken

Im heutigen Plenum ging es unter anderem um die Petition zur Umbenennung der Kunstwerke. Diese Debatte erhitzt auch die mediale Berichterstattung seit geraumer Zeit.

Immer wieder im Fokus steht dabei das hohe Gut der künstlerischen Freiheit. Ich persönlich bin der Ansicht, dass die Namensgebung durch den Künstler selbst bindend ist. Sie entstammt immer dem kreativen Schaffensdrang und verbindet sowohl individuelle, kulturelle als auch gesellschaftliche Werte der jeweiligen Zeit. Kunstwerke sind somit auch historisches Zeugnis der Weltanschauung, der Religion und des Selbst- sowie Fremdverständnisses von Einzelnen, Völkern und Ländern. Eine Umbenennung bewirkt daher nicht eine Wiedergutmachung etwaiger Diskriminierung der vergangenen Jahrhunderte, sondern trägt vielmehr zu einer Verfälschung des historisch gewachsenen Verständnisses bei.

Für mich steht die künstlerische Freiheit der Künstler der betroffenen Werke an oberster Stelle. Damit ist die Namensgebung auch über Jahrzehnte oder Jahrhunderte hinweg bindend. Dass diese immer auch der individuellen Ansicht und der jeweiligen kulturellen sowie gesellschaftlichen Zeit entspricht, sollte jedem von uns bewusst sein.

Für den Fall, dass Künstler ihre Werke nicht selbst mit einem Namen versahen, bleibt für mich dennoch der zum Teil dem alltäglichen Sprachgebrauch entsprungene, schon viele Jahre, Jahrzehnte oder Jahrhunderte bestehende Name bindend.

Einziges Ausnahmekriterium in diesem Zusammenhang sind für mich gewaltverherrlichende, rassistische Bezeichnungen, die auch im zeitlichen Kontext der Entstehung des Kunstwerkes schon diese Kriterien erfüllten.