Viele Kommunen - gerade im ländlichen Raum - befinden sich in finanzieller Hinsicht derzeit in herausfordernden Situationen. Ihre Einnahmen im Rahmen der Gewerbesteuerzahlungen sinken teils dramatisch.
Die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen führt bereits jetzt dazu, dass freiwillige Angebote wie beispielsweise Bürgerehrungen für besonderes Engagement oder auch das Begrüßungsgeld für Babys gestrichen werden müssen.
Leider ist es nicht selten der Fall, dass selbst die verpflichtenden Kommunalaufgaben mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr oder nur in begrenztem Umfang erfüllt werden können. Zu den sogenannten „pflichtigen Verwaltungsaufgaben“ gehören unter anderem Bauleitplanung, Katastrophenschutz, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Schulträgerschaft, Personennahverkehr und vieles mehr.
Um die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten, ist es notwendig, dass die Länderzuweisungen an die tatsächlichen Bedarfe angepasst werden. Es darf nicht dazu kommen, dass aufgrund klammer Haushaltslagen, zwischen Sparmaßnahmen bei Schule, Katastrophenschutz oder Abfallentsorgung entschieden werden muss. Es ist Aufgabe des Landes, den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Aufgaben vollumfänglich ausfüllen können.
Stephan Hösl
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