Seit dieser Woche, genauer seit dem 16. Januar entfällt in Sachsen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die Maskenpflicht im wird jedoch in eine dringende Empfehlung umgewandelt, das hat die Sächsische Staatsregierung mit einer entsprechenden Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Das Sozialministerium hatte sich dazu mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten.
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